FÖRDERUNG
Eckpunkte der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 2024
1. Förderung des Heizungstausches bei Anschluss an ein Wärmenetz
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30% Grundförderung für alle.
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30% einkommensabhängiger Bonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr;
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20% Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer für den Austausch von funktionstüchtigen Biomasse- und Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind, oder funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen. Bis 31. Dezember 2028 beträgt der Bonus 20%, danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte.
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Die Boni sind kumulierbar bis zu einem max. Fördersatz von 70%.
Quelle: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Foerderprogramme/beg-em-privat.html

Bei Fragen zu den Förderungen und Anträgen wenden Sie sich bitte an Ihren Energieberater. Dessen Beratungsleistung kann ebenfalls gefördert werden. Wir empfehlen, die Antragstellung für eine Förderung unbedingt mit einem Energieberater zu besprechen bzw. von diesem durchführen zu lassen, um mögliche Fehler zu vermeiden.